Eine große klinische Herausforderung in der Krebsimmuntherapie mit Checkpoint-Inhibitoren bleiben die sehr ausgeprägten interindividuellen Unterschiede im Ansprechen. Mechanismen des angeborenen Immunsystems in Form von Nukleinsäure-Erkennungsrezeptoren können hier eine entscheidende Rolle spielen und bieten zukünftige Ansatzpunkte als potenzielle Biomarker oder für therapeutische Interventionen.
Die Global Burden of Disease Study der Weltgesundheitsorganisation weist Migräne nach Zahnkaries und Spannungskopfschmerz als die weltweit dritthäufigste Erkrankung aus. Was die krankheitsbedingte Belastung betrifft, liegt sie unter mehr als 300 Erkrankungen bei den unter 50-Jährigen an erster und in der Gesamtbevölkerung an zweiter Stelle. Die Hälfte der von Migräne Betroffenen hat deswegen noch nie ärztliche Hilfe gesucht. In Deutschland wird nicht mehr als 8% der Migränepatienten ein Triptan verordnet. Von den Patienten, die in Kopfschmerzzentren überwiesen werden, hatte die Hälfte noch nie eine pharmakologische Prophylaxe.
Der nachfolgende Artikel macht Allgemeinärzte mit dem sicheren Umgang mit nicht-Vitamin-K-abhängigen oralen Antikoagulanzien (NOAKs) vertraut. Neben allgemeinen Informationen zu Dosierung und Indikation der NOAKs wird das Management in speziellen Situationen wie Blutungskomplikationen, Verhalten bei Operationen oder im akuten Schlaganfall besprochen. Ferner wird auch auf Vorhofflimmern im Allgemeinen sowie auf Alternativen zu einer Antikoagulation eingegangen.
Der BDO-Steuerleitfaden „Unternehmen Arztpraxis“ ist in Kooperation mit der Österreichischen Ärztekammer entstanden und bietet nicht nur Praxistipps in Sachen Steuern, sondern begleitet durch den gesamten Lebenszyklus einer Ordination.
Aufgrund der Lockdown-Lockerungen informiert die Ärztekammer Wien über die Honorare für das Ausstellen von ärztlichen Attesten zur Bestätigung eines Covid-Testergebnisses bzw. einer durchgemachten Infektion.
„Kontakte und unnötige Wege vermeiden – das ist weiterhin entscheidend. Nichts passt dazu besser als der One-Stop-Shop, den eine Ärztin oder ein Arzt mit Hausapotheke bietet“, unterstreicht Dr. Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, die Vorteile der Hausapotheken.
Bis Ende März wird ein Großteil der Arztordinationen in Österreich an den e-Impfpass angeschlossen sein. Damit werden Impfungen im e–Impfpass sichtbar, jeder Österreicher kann über das ELGA-Portal seine Impfungen abrufen. Auch sieht ein Arzt bei der Steckung der e-card eines Patienten sofort, ob und welche Impfungen der Patient schon bekommen hat.
Das Bundesministerium für Finanzen hat nach Intervention bestätigt, dass die softwaremäßige Erstanbindung von Ärzten an den e-Impfpass eine Leistung darstellt, für die vom Softwarelieferanten keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt wird. Bei nachweisbaren Anschaffungskosten in der Höhe von max. EUR 1.300,–, die als Förderung durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ausbezahlt werden sollen (Ablauf aktuell in Planung), entstehen den niedergelassenen Ärzten somit keine Zusatzkosten.